Wenn sich Angehörige um die Bestattung eines Verstorbenen kümmern oder Menschen sich im Rahmen einer Bestattungsvorsorge Gedanken um die eigene Bestattung machen, dann steht an erster Stelle immer die Frage: Erd- oder Feuerbestattung?
Bestattungsmöglichkeiten
Die vielfältigen Bestattungsarten
Bestattung und / oder Beisetzung
Mehr Auswahlmöglichkeiten kennen wir in Deutschland gemeinhin nicht. Das mag zunächst verwundern, ergibt sich allerdings aus den Begrifflichkeiten von Bestattung und Beisetzung. Per Definition ist eine Bestattung die Übergabe des menschlichen Leichnams an eines der vier Elemente: Erde, Feuer, Wasser und Luft. Die Beisetzung hingegen meint das Verbringen der menschlichen Überreste in ein Grab. So ergibt sich, dass nur bei einer traditionellen Erdbeerdigung die Bestattung und die Beisetzung gleichzeitig stattfinden, nämlich während des Ablassens des Sarges in das Grab.
Die vielfältigen Bestattungsarten
Wenn sich Angehörige um die Bestattung eines Verstorbenen kümmern oder Menschen sich im Rahmen einer Bestattungsvorsorge Gedanken um die eigene Bestattung machen, dann steht an erster Stelle immer die Frage: Erd- oder Feuerbestattung?
Bestattung und / oder Beisetzung
Mehr Auswahlmöglichkeiten kennen wir in Deutschland gemeinhin nicht. Das mag zunächst verwundern, ergibt sich allerdings aus den Begrifflichkeiten von Bestattung und Beisetzung. Per Definition ist eine Bestattung die Übergabe des menschlichen Leichnams an eines der vier Elemente: Erde, Feuer, Wasser und Luft. Die Beisetzung hingegen meint das Verbringen der menschlichen Überreste in ein Grab. So ergibt sich, dass nur bei einer traditionellen Erdbeerdigung die Bestattung und die Beisetzung gleichzeitig stattfinden, nämlich während des Ablassens des Sarges in das Grab.
Moderne Alternativen
Alle anderen uns bekannten alternativen Bestattungen sind demgemäß zunächst Feuerbestattungen und im zweiten Schritt alternative Beisetzungen der Asche. Alternativ ist hier auch örtlich zu verstehen, denn die meisten alternativen Beisetzungen finden nicht mehr auf Friedhöfen vor Ort statt, sondern anderenorts, so zum Beispiel bei Naturbestattungen (unter dem Namen „Friedwaldbestattung“ besser bekannt) in ausgewiesenen Waldgebieten, bei Seebestattungen oder Luftbestattungen.
Moderne Alternativen
Alle anderen uns bekannten alternativen Bestattungen sind demgemäß zunächst Feuerbestattungen und im zweiten Schritt alternative Beisetzungen der Asche. Alternativ ist hier auch örtlich zu verstehen, denn die meisten alternativen Beisetzungen finden nicht mehr auf Friedhöfen vor Ort statt, sondern anderenorts, so zum Beispiel bei Naturbestattungen (unter dem Namen „Friedwaldbestattung“ besser bekannt) in ausgewiesenen Waldgebieten, bei Seebestattungen oder Luftbestattungen.
Zeit für den persönlichen Abschied
Eine wichtige Anmerkung sei an dieser Stelle erlaubt: Die Überführung eines Verstorbenen in eine Kühlungseinrichtung muss spätestens nach 36 Stunden erfolgen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass ein Verstorbener nicht sofort nach Eintritt des Todes von zu Hause (vom Sterbeort) überführt werden muss. Vielmehr ergibt sich hier die Möglichkeit der ganz persönlichen Abschiednahme in gewohnter Umgebung, die mit persönlichen Trauerritualen, wie etwa Gesang oder dem Sprechen von Gebeten, gestaltet werden kann.
Zeit für den persönlichen Abschied
Eine wichtige Anmerkung sei an dieser Stelle erlaubt: Die Überführung eines Verstorbenen in eine Kühlungseinrichtung muss spätestens nach 36 Stunden erfolgen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass ein Verstorbener nicht sofort nach Eintritt des Todes von zu Hause (vom Sterbeort) überführt werden muss. Vielmehr ergibt sich hier die Möglichkeit der ganz persönlichen Abschiednahme in gewohnter Umgebung, die mit persönlichen Trauerritualen, wie etwa Gesang oder dem Sprechen von Gebeten, gestaltet werden kann.
Ausnahmen von der Regel
Für beide Bestattungsarten nennt das hessische Friedhof- und Bestattungsgesetz eine Frist von 96 Stunden. Innerhalb dieser Zeit muss die Bestattung stattgefunden haben, frühestens allerdings nach 48 Stunden. Tage an denen ortsüblicher Weise nicht bestattet wird (in Eschwege zum Beispiel samstags und sonntags) werden in Bezug auf diese Frist nicht angerechnet. Außerdem gestattet das Gesetz Ausnahmen von dieser Regel: Immer wenn für Kühlung eines Verstorbenen gesorgt werden kann (hier sind Friedhofskühlungen, Kühlungen in Krankenhäusern und bei Bestattern gemeint), kann diese Frist überschritten werden. In der Regel ergeben sich auf diese Weise Bestattungen innerhalb von sieben Tagen.
Ausnahmen von der Regel
Für beide Bestattungsarten nennt das hessische Friedhof- und Bestattungsgesetz eine Frist von 96 Stunden. Innerhalb dieser Zeit muss die Bestattung stattgefunden haben, frühestens allerdings nach 48 Stunden. Tage an denen ortsüblicher Weise nicht bestattet wird (in Eschwege zum Beispiel samstags und sonntags) werden in Bezug auf diese Frist nicht angerechnet. Außerdem gestattet das Gesetz Ausnahmen von dieser Regel: Immer wenn für Kühlung eines Verstorbenen gesorgt werden kann (hier sind Friedhofskühlungen, Kühlungen in Krankenhäusern und bei Bestattern gemeint), kann diese Frist überschritten werden. In der Regel ergeben sich auf diese Weise Bestattungen innerhalb von sieben Tagen.